IMHO darfst Du das PDF nur dann einstellen, wenn es denn auch frei zugänglich wäre.
Dazu dann bitte auch die Quellenangabe machen.
Ein PDF, dass Du per ABO erworben hast, darfst Du nach meinem Kenntnisstand nicht öffentlich zugänglich machen, auch nicht unentgeltlich. Da greift dann das Urheberdingenskirchen-Gesetz